ZIELE UND REGELN

Ziel des Wettbewerbs

Im Rahmen eines Multimedia-Wettbewerbs sollen junge europäische Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen zum Einfluss von Migranten auf die europäische Gesellschaft zu äußern.

Wettbewerbsregeln

Artikel 1: Thema des Wettbewerbs

Die Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission organisiert in den folgenden Kategorien einen europäischen Wettbewerb mit dem Titel „Migranten in Europa“:

  • Poster
  • Foto
  • Video

Mit der Arbeit soll das Thema Einwanderung in der Europäischen Union illustriert werden.

In Belgien / Deutschland / Luxemburg / Österreich wird der Wettbewerb auf nationaler Ebene vom Vertretungsbüro der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem folgenden Organisator im Bereich Logistik veranstaltet:

 

ProFusion
(Melissa Nemry)
319 Chaussée de Wavre
1040 Etterbeek
BELGIEN
Tel: 02 522 35 20
E-mail: belgien[at]migrantsineurope.eu

 

Bürger Europas e.V.
(Martina Michalski)
Storkower Str. 158
10407 Berlin
DEUTSCHLAND
Tel:  030- 247 249 04
E-mail: deutschland[at]migrantsineurope.eu

 

Europäische Jugendliche Luxemburg
(Patrick de Rond)
Château de Munsbach
L-5374 Munsbach
LUXEMBURG
Tel: 406 090 331
E-mail: luxemburg[at]migrantsineurope.eu

 

Europazentrum Wien
(Daniel Gerer)
Lassingleithnerplatz 2/3
A-1020 Wien
ÖSTERREICH
Tel: +4359950
E-mail: oesterreich[at]migrantsineurope.eu

Artikel 2: Wer kann teilnehmen?

Der Wettbewerb ist vor allem für Hochschulen für Kommunikation, Journalismus und audiovisuelle Medien sowie für ähnliche Einrichtungen  vorgesehen, die in den oben genannten Bereichen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Kroatien Diplome ausstellen. Diese Hochschulen werden eingeladen, die Werke Ihrer Studenten ab 18 Jahren einzureichen. Dies kann ein Projekt einer Einzelperson oder einer Gruppe sein.

Die Zahl der an einem Gruppenprojekt beteiligten Personen ist nicht begrenzt. Wird die Gruppe jedoch von der Europäischen Jury unter die 30 Finalisten gewählt, die zur Preisverleihungsfeier in Brüssel eingeladen werden, übernimmt die Kommission nur die Kosten für Reise und Unterkunft von zwei Gruppenvertretern sowie eines Vertreters der Hochschule (insgesamt drei Personen).

Gemeinsame Bewerbungen verschiedener Hochschulen werden ebenfalls angenommen, wenn sie ein gemeinsames Projekt einreichen. In diesem Fall registriert eine Hochschule das gemeinsame Projekt im Namen aller teilnehmenden Hochschulen.

Artikel 3: Welches Werk muss geschaffen werden?

Die Teilnehmer können in einer der folgenden Kategorien eine Medienproduktion erstellen:

  • Poster
  • Foto
  • Video

Jede teilnehmende Hochschule kann auch in mehreren Kategorien mehrere Projekte einreichen.

Folgende Regeln gelten:

POSTER

Für den Wettbewerb sind elektronische und Papierversionen der Beiträge einzureichen.

Die Poster können auf Papier oder am Computer im A3-Format erstellt werden.

Ungeachtet der ursprünglichen Entwurfsmethode müssen die Teilnehmer eine digitale Version durch Hochladen auf der Wettbewerbs-Website im .pdf- oder .jpg-Format UND eine Papierversion (Originalwerk oder Ausdruck des digitalen Werks im A3-Format) einreichen.

Die Papier- oder Druckposter müssen innerhalb der Einreichungsfrist per Post oder persönlich den nationalen Koordinatoren zugestellt werden, und zwar ungefaltet, damit sie eventuell wiederverwendet werden können. Den Postern muss ein ausgefülltes, datiertes und unterzeichnetes Einreichungsformular beiliegen.

Das Einreichungsformular steht auf derWettbewerbs-Website zum Ausdruck zur Verfügung.

Die Poster müssen ebenfalls innerhalb der Einreichungsfrist für das Werk im .pdf- oder .jpg-Format auf der Wettbewerbs-Website hochgeladen werden. Mindestauflösung 1200*800 Pixel, 300 dpi.

Alle Illustrationstechniken sind zulässig (Zeichnungen, Collage, Gemälde usw.).

Bei Einreichung eines Werks müssen die Bewerber angeben, dass sie die Urheber sind und das Werk keinen Fremdrechten unterliegt (z. B. von Personen, die auf den Bildern zu sehen sind). Das Formular ist auf der Einreichungsseite für die Werke verfügbar. Es muss zusammen mit den Beiträgen ausgedruckt und unterzeichnet dem nationalen Koordinator zugestellt werden.

FOTO

Für den Wettbewerb sind elektronische und Papierversionen der Beiträge einzureichen.

Ungeachtet der ursprünglichen Entwurfsmethode müssen die Teilnehmer eine digitale Version, die auf der Wettbewerbs-Website im .pdf- oder .jpg-Format hochzuladen ist, UND eine Papierversion im A3-Format einreichen.

Die Papierfotos müssen innerhalb der Einreichungsfrist an den nationalen Koordinator gesendet werden, und zwar ungefaltet, damit sie eventuell wiederverwendet werden können. Den Fotos muss ein ausgefülltes, datiertes und unterzeichnetes Einreichungsformular beiliegen. Das Einreichungsformular steht auf der Wettbewerbs-Website zum Ausdruck zur Verfügung.

Die digitalen oder gescannten Fotos müssen ebenfalls unbedingt innerhalb der Einreichungsfrist für das Werk im .pdf- oder .jpg-Format auf der Wettbewerbs-Website hochgeladen werden. Mindestauflösung 1200*800 Pixel, 300 dpi.

Bei Einreichung eines Werks müssen die Bewerber angeben, dass sie die Urheber sind und das Werk keinen Fremdrechten unterliegt (z. B. von Personen, die auf den Bildern zu sehen sind). Das Formular ist auf der Einreichungsseite für die Werke verfügbar. Es muss zusammen mit den Beiträgen ausgedruckt und unterzeichnet dem nationalen Koordinator zugestellt werden.

VIDEO

Die Bewerber müssen sich zwischen einem Clip, einer Reportage oder einer anderen Form von Video entscheiden. Das Video darf nicht länger als drei Minuten dauern.

Das Video muss auf YouTube, Dailymotion oder Vimeo hochgeladen werden.

Eine gebrannte DVD mit dem Video in Hochauflösung – 1920x1080 @ 3000 kbits/s, begleitet von einem ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Einreichungsformular, muss ebenfalls innerhalb der Einreichungsfrist für das Werk per Post oder persönlich dem nationalen Koordinator zugestellt werden. Das Einreichungsformular steht auf der Wettbewerbs-Website zum Ausdruck zur Verfügung.

Technische Videospezifikationen:

Vorzugsweise MPEG 4, Auflösung 1920x1080 @ 2000 kbit/s, Auflösung 1920x1080 @ 2000 kbit/s

Weitere zulässige Formate:

  1. WebM: Vp8-Video-Codec und Vorbis-Audio-Codec;
  2. 3GPP und MOV: üblicherweise H264- und MPEG4-Video-Codec und AAC-AudioCodec; 
  3. AVI: üblicherweise MJPEG-Video-Codec und PCM-Audio;
  4. MPEGPS: üblicherweise MJPEG2-Video-Codec und MP2-Audio-Codec;
  5. WMV;
  6. FLV: Adobe-FLV1-Video-Codec, MP3-Audio-Datei

Bei Einreichung eines Werks müssen die Bewerber angeben, dass sie die Urheber sind und das Werk keinen Fremdrechten unterliegt (z. B. von Personen, die in den Videos zu sehen sind).

Das Formular ist auf der Einreichungsseite für die Werke verfügbar. Es muss zusammen mit den Beiträgen ausgedruckt und unterzeichnet dem nationalen Koordinator zugestellt werden.

Wird das Video von der nationalen Jury ausgewählt, werden die Teilnehmer gebeten, ein Skript in der Originalsprache des Videos (nur mit dem gesprochenen und geschriebenen Text des Videos, ohne technische Details) einzureichen, damit das Werk auf europäischer Ebene bewertet werden kann.

Artikel 4: Wie kann man teilnehmen?

Phase 1: Registrierung für den Wettbewerb

Die Hochschulen müssen sich zuerst mithilfe des Registrierungsformulars für den Wettbewerb registrieren. Dieses sollte möglichst bis 30. April 2013 ausgefüllt werden, damit die Teilnehmer im Verlauf des Wettbewerbs noch eventuelle neue Informationen erhalten können.

Die Teilnehmer vertreten ihre Hochschulen und müssen im Namen ihrer Hochschule am Wettbewerb teilnehmen. Die Bewerber müssen bei Einreichung des Werks mindestens 18 Jahre alt sein.

Phase 2: Einreichung von Projekten

Einreichung per Post oder persönlich

Die Hochschulen müssen die Werke zusammen mit dem Einreichungsformular und dem Copyright-Formular, beide ausgefüllt, datiert und unterzeichnet, einsenden. Die Einreichungsformulare stehen auf der Wettbewerbs-Website zum Ausdruck zur Verfügung.

Die Werke sind bis spätestens Freitag, den 21. Juni 2013 an den nationalen Logistik-Koordinator zu senden ProFusion / Bürger Europas e.V / Europäische Jugendliche Luxemburg / Europazentrum Wien.

(Bitte beachten Sie: Entscheidet sich der Teilnehmer dazu, sein Werk persönlich dem nationalen Koordinator zuzustellen, muss es wie bei der postalischen Einreichung ebenfalls bis spätestens Freitag, 21. Juni 2013 eingehen).

Hochladen

Die Teilnehmer müssen ihre Werke außerdem bis Freitag, 21. Juni 2013 auf der Wettbewerbs-Website hochladen.

Die Teilnehmer sind gehalten, eine Kopie der eingereichten Dokumente zu behalten.

Artikel 5: Copyright

Die Beiträge können mithilfe physischer Elemente (Bilder, Texte, Videos usw.) erstellt werden, die vom Teilnehmer speziell für den Wettbewerb produziert wurden, oder durch Kombination oder Nutzung bereits existierender Elemente, die nicht dem Urheberrecht unterliegen.

Kommen Personen in den Projekten vor (Porträts, Fotos, Interviews), sind diese von den Teilnehmern darüber zu informieren, dass ihr Bild im betreffenden Medium verwendet wird und gegebenenfalls auch verbreitet wird. Außerdem müssen die betreffenden Personen eine Erklärung über den Verzicht auf ihre Rechte unterzeichnen.

Durch die Einreichung ihres Werks erklären die Teilnehmer, dass ihr Werk keine Elemente enthält, die dem Urheberrecht unterliegen oder ein Problem bezüglich der Bildrechte verursachen könnten. Es obliegt den Teilnehmern, vorab zu überprüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.

Die Teilnehmer sind vollständig für ihre Werke verantwortlich und Inhaber des Urheberrechts für das eingereichte Werk. Allerdings gewähren die Bewerber der Europäischen Kommission mit der Einreichung ihrer Beiträge das Recht, das Werk beliebig und unentgeltlich zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, und zwar ohne Einschränkung hinsichtlich Zeitraum oder Anzahl und Art des Mediums, das für die Übertragung genutzt wird. Das Werk wird dem Teilnehmer nicht zurückgesendet.

Artikel 6: Auswahl der nationalen Gewinner

Die Werke werden von einer nationalen Jury geprüft, beispielsweise bestehend (unter anderem) aus einem Mitarbeiter des Vertretungsbüros der Europäischen Kommission, einem Mitarbeiter des entsprechenden nationalen Ministeriums, einem Lehrer, einem Kommunikationsexperten, einem Grafikdesigner, Zeichner oder Künstler, einem Vertreter einer Organisation, die im Bereich Einwanderung tätig ist usw.

Die Gewinner werden auf der Grundlage der folgenden Kriterien ausgewählt: Klarheit der Aussage, Originalität des Werks, grafische Qualität und visuelle/redaktionelle Qualität.

Die zehn besten Beiträge aus jedem Land werden der Europäischen Jury vorgelegt.

Artikel 7: Auswahl der Gewinner und Preise auf europäischer Ebene

Die zehn auf nationaler Ebene vorausgewählten Werke durchlaufen ein zweites Auswahlverfahren einer Jury, bestehend aus Vertretern der Europäischen Kommission und weiteren Personen wie Lehrern, einem Kommunikationsexperten, einem Grafikdesigner, einem Zeichner, einem Vertreter einer Organisation, die im Bereich der Einwanderung tätig ist usw.

Die europäische Jury wählt 30 Finalisten. Die 30 Finalisten werden dann auf der Wettbewerbs-Website präsentiert, wo die Internetnutzer abstimmen können, um den Gewinner des Publikumspreises auszuwählen.

Gleichzeitig wählt die Jury aus den 30 Finalisten in jeder Kategorie einen europäischen Gewinner aus.

Zwei Projektautoren und ein Hochschulvertreter werden für jedes der 30 Finalistenwerke im Oktober zur europäischen Preisverleihungsfeier für zwei Tage nach Brüssel eingeladen.

Dort können die Gäste die Reichtümer der Stadt, ihr Kulturerbe sowie die EU-Institutionen erkunden und an der Preisverleihungsfeier sowie einer Konferenz zum Thema Einwanderung teilnehmen.

Die Europäische Kommission übernimmt die Kosten für Reise und Unterkunft jedes Gasts.

Die Identität der Siegerhochschulen auf europäischer Ebene wird im Rahmen der Preisverleihungsfeier bekannt gegeben. Die Siegerhochschule des europäischen Preises in jeder Kategorie erhält einen Scheck über 10.000 € sowie einen Pokal.


Der Publikumspreis von 10.000 € geht an diejenige Hochschule, deren Werk auf der Wettbewerbs-Website die meisten Stimmen erhalten hat.

Artikel 8: Haftung

Muss der Wettbewerb aufgrund eines durch höhere Gewalt bedingten Ereignisses abgesagt, verschoben oder abgeändert werden, übernehmen die Organisatoren keine Verantwortung. Dasselbe gilt bei Diebstahl oder Verlust des Werks oder bei Verspätung oder Problemen bei der Übermittlung des Werks. Ferner können die in diesen Bestimmungen angegebenen Termine aus organisatorischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt geändert werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer möglichst frühzeitig informiert (deshalb empfiehlt sich unbedingt eine möglichst frühzeitige formelle Registrierung).

Artikel 9: Zustimmung zu den Regeln

Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird die vollständige Zustimmung zu diesen Regeln erklärt.

Artikel 10: Datenschutz

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Schutz persönlicher Daten.